Fallgrube

[91] Fallgrube, 1) Grube mit Holz verkleidet, um wilde Thiere, bes. Bären (dann Bärengrube), od. Wölfe (dann Wolfsgrube), darin zu fangen.[91] Erstere ist meist 8 Ellen breit u. tief u. wird oben mit Reisig u. Rasen dünn verdeckt, darauf ist ein Köder, z.B. ein Honigtopf, angebracht, um das Thier anzulocken; das Thier wird erschossen, od. will man es lebendig haben, durch einen mit einer Fallthür verwahrten Ausgang in einen Kasten von Eisenblech (Bärenkasten) gejagt, der sich dann durch eine ähnliche Thür schließt; 2) (Kriegsw.), ähnliche Grube in, unter Wasser zu setzenden, aber zu durchwatenden Gegenden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 91-92.
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