Familĭa

[100] Familĭa (lat.), 1) (röm. Ant.), im Allgemeinen Alles, was einer Person gehört u. worüber dieselbe ein Recht hat, also sowohl Sachen, als Menschen; daher 2) die unter einem Hausvater (Pater familias) stehenden Personen, wie Frau, Kinder, Sklaven; dann getrennt: 3) alle dem Pater familias unterworfenen freien Personen; auch 4) die Mitglieder einer größeren Familie, welche ein gemeinschaftliches Cognomen (Familiennamen) führten u. sich als Agnaten angehören; 5) die zu einem Hause gehörenden Sklaven; 6) eine Anzahl Personen, die zusammen ein gemeinschaftliches Gewerbe trieben, z.B. von dem Lanista gemeinschaftlich unterrichtete Gladiatoren; 7) jede der 2 Abtheilungen der den Curatores aquarum zugesellten 720 M.; die eine, F. publĭca, 260 Mann stark, von Agrippa, die zweite, F. Caesăris, 460 Mann stark, vom Kaiser Claudius errichtet. Beide Familiae waren wieder in Klassen abgetheilt u. führten nach ihren Verrichtungen besondere Namen, z.B. Villici, Castellarii, Circuitores, Silicarii, Tectores, s.d. a. 8) (Zool. u. Bot.), ein Verein von mehreren Gattungen, welche in ihren Hauptorganen u. meist auch in ihrem äußeren Aussehen ein gemeinsames Gepräge, den Ausdruck der natürlichen Verwandtschaft an sich tragen. Endlicher nennt sie Ordo, u. theilt sie wieder in Subordo, Tribus, Subtribus, Divisio u. Subdivisio ein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 100.
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