Fangleine

[106] Fangleine, 1) (Jagdw.), so v.w. Leine; 2) (Fangtau, Seew.), das Tauende, welches am Vordertheile (Bug) eines Bootes an einem Ringe belegt ist, dessen man sich zum Schleppen od. zum Anbinden des Bootes bedient; 3) starkes Seil, welches mit dem einen Ende am oberen Theil einer Ramme, mit dem anderen an der Erde od. einem anderen Punkte befestigt ist. Man bringt mehrere solcher Seile an, um das Schwanken der Ramme zu vermeiden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 106.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika