[105] Fangjagd, Jagd, bei welcher man von Treibleuten das Wild in aufgestellte lichte Garne treiben läßt; am häufigsten auf Hochwild u. Sauen, auch auf Raubwild, wie Wölfe. Füchse, angewendet, um diese lebendig zu transportiren. Die dazu nöthigen [105] Netze u. Zeuge (Fangzeug) sind von sehr verschiedener Einrichtung.