Fehlschnitt

[160] Fehlschnitt, 1) wenn ein Schnitt von der Zeichnung abweicht, od. davon etwas wegnimmt; 2) wenn beim Ausfleischen eines Thieres ein Schnitt in das Fell kommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 160.
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