Feiergeld

[161] Feiergeld, 1) Geld, welches der Jungmeister vom Handwerk erhält, weil er Vieles für dasselbe zu besorgen hat u. dadurch in seinen Arbeiten gestört wird; 2) Geld, welches ein Meister an das Handwerk zahlen muß, wenn er einen Gesellen mehr annimmt, als eigentlich erlaubt ist; dies ist den Schneidern am Feierabend, 14 Tage vor den hohen Festen, gestattet; daher Feierabendsgesell.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 161.
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