Fenstergitter

[187] Fenstergitter, 1) ein Gitter von starken runden od. eckigen eisernen Stäben, welches vor den Fenstern in die Gewände eingelassen od. eingemauert wird, um dieselben gegen Einbruch zu sichern; 2) Drahtgitter vor den Fenstern, um das Zerbrechen der Fensterscheiben zu verhindern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 187.
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