Filĭa

[274] Filĭa (lat.), Tochter, wie Filĭus, Sohn; daher Filial, 1) im Verhältniß der Kinder zu den Eltern; 2) von einem Andern abgezweigt, demselben untergeordnet u. von ihm abhängig; so Filialkirche (Tochterkirche, Filia ecclesia), Kirche, welche keinen eigenen Pfarrer hat, sondern dem Geistlichen einer andern Kirche (Mutterkirche) zur Besorgung übertragen ist; Filiale, ein von einem kaufmännischen Geschäft abgezweigtes, an einem andern Orte befindliches Etablissement (Filialgeschäft, Filial. handlung, Filialbank), welchem ein eigner Geschäftsführer od. ein Theilhaber des Geschäfts vorsteht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 274.
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