Flammenofen

[330] Flammenofen, Ofen, welcher so construirt ist, daß der zu erhitzende Körper nicht mit dem Brennmaterial in unmittelbare Berührung kommt, wie bei den Schachtöfen, sondern nur der Flamme desselben ausgesetzt ist. Der Feuerraum liegt auf einer der schmalen Seiten des Herdes, auf welchem der zu erhitzende Körper gebracht wird, u. ist von dem Arbeitsraum durch eine verticale Mauer (Brücke) getrennt. Die F. finden nicht nur im Hüttenwesen, sondern auch außerdem, einesehr weite Verbreitung; vgl. Ofen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 330.
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