[662] Berührung, 1) (Math.), die gemeinschaftliche Grenze zweier Flächen u. Körper; 2) (Phys.), die unmittelbare Wirkung u. Gegenwirkung der Undurchdringlichkeit, od. auch die Wechselwirkung der repulsiven Kräfte in der gemeinschaftlichen Grenze zweier Materien. Wenn 2 Körper, z.B. 2 Billardkugeln, sich in Einer Linie einander entgegen bewegen, so müßte, wenn beide ihre Bewegung ungestört fortsetzten, der eine den anderen durchdringen, so daß letzterer keinen Raum mehr erfüllte. Dies ist unmöglich, da die Materie undurchdringlich ist; daher berühren sie sich nur einander in dem Moment, wo einer in des andern Raum einzudringen im Begriff ist, d.h. jeder wirkt auf den andern u. hält ihn durch zurückstoßende Kraft ab, weiter zu gehen; daher im Augenblick der B. ein Stoß geschieht, der beiden Körpern eine veränderte Richtung gibt. Vergl. Parallelogramm der Kräfte.