[333] Flankendeckung, die zur Verhütung eines Angriffs des Feindes auf die Flanke getroffenen Maßnahmen. F. wird erreicht, wenn die Flanken entweder an solche Terraingegenstände angelehnt werden, die gegen feindliches Feuer od. gegen feindliche Annäherung schützen; od. auch wenn besondere Truppenabtheilungen eine solche Stellung erhalten, daß sie den Feind verhindern können, die Flanken anzugreifen.