[499] Angriff, 1) die Handlung jeder Art des Angreifens; 2) (Criminalr.), der Act der Verhaftnehmung eines Angeschuldigten (erster A.), u. wirklicher Tortur (zweiter A.), s. Tortur; 3) (Kriegsw.), im Allgemeinen jede Annäherung zum wirksamen zu verdrängen, da ber bei der Infanterie, wenn dieselbe sich dem Gegner auf Schußweite nähert, bei der Cavallerie, wenn dieselbe vorrückt, um einzuhauen, bei der Artillerie, wenn dieselbe aufmarschirt, sein: eine Blokade od. Einschließung, ein Bombardement, ein Überfall, ein Sturm, eine regelmäßige Belagerung; der A. auf Feldschanzen ist entweder ein Überfall od. ein Sturm (gewaltsamer A.); 4) im Lehnsrecht das Ergreifen des Mantels des Belehnten, zum Zeichen der Mitbelehnschaft; 5) (Web.), der Anfang eines Gewebes; 6) (Schloss.), kleine Zähne an den Riegeln, in welche der Schlüssel eingreift.
Meyers-1905: Gewaltsamer Angriff · Förmlicher Angriff · Angriff
Pierer-1857: Falscher Angriff