Flechtwerk

[339] Flechtwerk, 1) bei Feldverschanzungen od. Wasserbauten eine von Ruthen geflochtene Bekleidung der Böschungen; besteht aus schwachen Weiden- od. anderen Zweigen, welche um 1 Fuß von einander eingeschlagene Pfähle (Rippen) geflochten werden. Man fängt dabei immer mit dem stärkeren Ende des Astes un u. schlingt die schwachen Spitzen der Äste rückwärts um den Pfahl herum, hinter dem man den neuen Ast in das F. einsteckt. Ist man 2 F. in die Höhe, so wird um den zweiten Pfahl eine Ankerwiede geschlungen u. durch einen Pfahl hinten befestigt. Eine Flechterbrigade von 5 bis 6 Mann kann stündlich 30 Quadratfuß F. fertig machen. Das F. hat den Nachtheil, daß bei Beschädigung die Ausbesserung beschwerlich u. langsam ist. Die Bekleidung mit F. wird oft auch so hergestellt, daß man in ähnlicher Weise Tafeln aus F. von bestimmten Dimensionen, sogenannte Hurden, anfertigt u. diese an den Böschungen befestigt; 2) romanisches Ornament, welches dem Korbgeflechte ähnlich ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 339.
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