Fleischbank

[344] Fleischbank, 1) öffentliches Gebäude mit Ständen od. Buden, in denen Fleisch verkauft wird; 2) die einzelne Bank eines Fleischermeisters auf dem Fleischmarkte, zugleich mit dem Rechte Schlachtvieh zu schlachten u. dessen Fleisch zu verkaufen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 344.
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