[430] Forstgericht, untere Gerichtsbehörde, aus einem höheren Forstbeamten, einigen Förstern u. Civilbeamten bestehend, welche an Forstbußtagen Verletzungen der Forstgerechtigkeiten, Holz- u. Wilddiebereien untersucht u. bestraft, Waldbuße dictirt u. dgl. Schwerere Forstvergehen, größerer Forst- u. Wilddiebstahl u. dgl. gehören meist nicht vor das Forum des F-s, sondern vor das Civilgericht.