[452] Fragment (v. lat. Fragmeatum), 1) das Bruchstück eines Ganzen überhaupt, dann 2) insbesondere Bruchstück eines Schriftwerkes. Vorzugsweise versteht man aber unter F-en die mehr od. minder bedeutenden u. umfangreichen Bruchstücke von Schriften des klassischen Alterthums, wie solche theils in lückenhaften u. verflümmelten Handschriften, theils auch blos in Citaten bei anderen Schriftstellern sich vorfinden. Sie sind oft, bes. in literar-historischer Beziehung, von Wichtigkeit; viele zum Theil sehr wichtige griechische u. römische Schriftsteller, wie z.B. Ktesias, Granius Licianus, Pompejus Trogus etc., sind nur noch aus F-en bekannt. Daher ist die Philologie u. Kritik von jeher auf Sammlung solcher F-e bedacht gewesen; gewöhnlich finden sich die F-e der einzelnen Schriftsteller den Ausgaben derselben beigefügt. Das Vorzüglichste in dieser Beziehung ist jedoch erst in denletzten Decennien geleistet worden. Mit Übergehung der Fragmentensammlungen für einzelne Schriftsteller sind unter denen für ganze Literaturgattungen als mustergültig hervorzuheben: Meinecke's Fragmenta comicorum graecorum, Berl. 183941, 4 Bde.; 2. Ausg. Berl. 1847, 2 Bde.; neue Recension von Bothe, Par. 1855; Wagners Poetarum tragicorum graecorum [452] Fragmenta, Berl. 184452, 3 Bde.; Nauck, Tragicorum graecorum fragmenta, Leipzig 1856; Müller, Fragmenta historicorum graecorum, Par. 184251, 4 Bde.; Meyer, Oratorum romanorum fragmenta, 2. Aufl. Zür. 1842; Ribbeck, Scenicae Romanorum poesis fragmenta, Lpz. 185255, 2 Bde.; Weicherts Sammlungen der F-e verschiedener Dichter der Augusteischen Zeit, Lpz. 1830; Grimma 1836 etc. In neuerer Zeit wurde das Wort F. mehrfach als Titel gebraucht; am bekanntesten sind die Wolfenbütteler F-e (s.d.) u. die Antischleswig-Holsteinischen F-e, herausgegeben von Krieger, Kopenh. 1848 f.