[708]Frevel, willkürliche Handlung, wodurch gegen Recht u. Gesetz, absichtlich einem Andern od. dem Staate geschadet wird. Er setzt einen boshaften Sinn voraus, der in dem Schaden Anderer eine Selbstbefriedigung findet.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 708.