Frischfeuer

[751] Frischfeuer, 1) eine Hütte, welche die Gerechtigkeit hat, Eisen zu frischen, u. in welcher der Frischherd (s.d.) u. der Frischhammer, der bei derselben das gefrischte Eisen zusammenschweißende Hammer, die vorzüglichsten Theile sind; 2) so v.w. Frischherd; 3) Feuer, welches zum Frischproceß erforderlich ist, um den Frischofen auszufüllen; 4) das stärkste Feuer, welches zum Brennen der Ziegel angewendet wird u. nach dem Schmauchfeuer folgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 751.
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