Garnirung

[932] Garnirung, 1) so v.w. Garnitur; 2) bei Seeschiffen die Planken, womit die Seitenwände inwendig belegt sind, damit sie eine gleiche Fläche bekommen; 3) Unterlage von Strauchbündeln im Raume, wenn das Schiff mit sehr schweren Gütern beladen werden soll, um den Schwerpunkt der ganzen Ladung etwas höher zu bringen, damit das Schiff dem Segel u. Ruder besser folgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 932.
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