[58]Gegenständig (Gegenüberstehend, oppositus, Bot.). wenn 2 gleiche Organe, z.B. Blätter, in gleicher Höhe, aber auf 2 einander gegenüberliegenden Seiten der gemeinschaftlichen Achse stehen, wie die Blätter der gefleckten Taubnessel.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 58.