Gehänge

[58] Gehänge, 1) Alles, was herabhängt, z.B. Ohrengehänge, Halsgehänge; 2) (Jagdw.), so v.w. Hornfessel; 3) so v.w. Behang; 4) (Bergb.), so v.w. Hangendes; 5) (Maschinenw.), bei einem Feldgestänge die Kunststangen, welche an einem Gelenke hängen; 6) (Leinw.), die Schnuren nebst Rollen u. Wippen, woran die Schäfte des Webestuhles hängen; 7) (Fleisch.), das Eingeweide der Thiere; daher Gehängewurst, so v.w. Bregenwurst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 58.
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