Gehre

[73] Gehre, 1) (Gehrung), die schräge Richtung eines Körpers; daher Gehrenziegel, schräge Ziegel, wie sie auf Thurm- u. Walmdächern gebraucht werden; 2) insbesondere bei Tischlern, Glasern etc. die schräge Richtung, unter welcher zwei Fronten zusammenstoßen; die Gehrlinie halbirt gewöhnlich den Winkel, unter welchem die Kanten sich schneiden; ist dieser selbst ein rechter, so heißt die Gehrung eine gerade, ist er nicht ein rechter, z.B. an sechsseitigen Säulen, so heißt die Gehrung eine schiefe. Zur Verfertigung dienen das Gehrmaß od. Gehrholz, eine Art von Anschlagelineal; ferner die Gehrlade, die Gehrungsschneidelade u. der Gehrhobel. Gehreifen nennt man auch einen etwas großen rechtwinkeligen Geißfuß, zum Anzeichnen der Gehrung; 3) (Gehrwende), ein Stück Feld, das an einem od. beiden Enden spitz zuläuft; daher Gehrenzehnt, der von einem G. gegebene Zehent; 4) (Näht.), so v.w. Zwickel; 5) Falte od. der Theil eines Kleides, wo die meisten Falten sind; 6) spitziges Stück Leinwand, an die Segel genäht, um sie an einer Seite breiter zu machen; 7) die Wachsscheibe eines Bienenstockes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 73.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: