[112] Geleise, 1) die Spuren, welche auf weichen od. stark befahrenen Straßen durch das Eindringen der Radfelgen entstehen; sie divergiren nach der Geleisebreite, d.h. nach dem Abstand der Räder von Mitte zu Mitte der Felgen auf der Erde gerechnet, bei Militärfuhrwerken zwischen 3' 7'' (Österreich) u. 4' 101/2'' (Preußen), bei Landfuhrwerken zwischen 3' 2'' (Schlesien) u. 5' 10'' (England). Es gibt 11 Arten Geleisebreiten bei Militär- u. 15 Arten bei Landfuhrwerken, die zwischen den angeführten liegen. G. zu halten ist auf Chausseen untersagt, entstandene werden durch schwere eiserne od. steinerne Geleisewalzen von circa 6' Breite beseitigt, indem man mit ihnen die Chausseen bei feuchter Witterung überwalzt; 2) die Sprünge, welche die Steinkohlenflötze bisweilen durchsetzen.