[129] Gemeindenzeche (Bergb.), eine Grube zur Aufschließung eines noch nicht gebauten Gebirges, welche von einer Gemeinde betrieben wird, u. wofür dieselbe gewisse Freiheiten od. Befugnisse genießt, als Tranksteuerbefreiung. Kommt die Grube zur Überschußvertheilung, so wird sie an die ganze Gemeinde abgetreten u. das Geld auf eine andere Grube verwendet.