[129]Gemeine Ausgaben (Ausgaben insgemein), verschiedenartige Ausgaben, welche in keines der gewöhnlichen Ausgabencapitel einer Rechnung[129] gebracht werden können u. ein besonderes Capitel ausmachen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 129-130.