[142] Generaloberst, früher so v.w. Commandirender General einer Armee; in Preußen Stellung im Rang gleich der eines Generalfeldmarschalls. Der G. hat den Befehl über eine Waffengattung der gesammten Armee, so G. der Infanterie.
Brockhaus-1911: Generaloberst
Meyers-1905: Generaloberst