Genicŭlum

[153] Genicŭlum (lat.), 1) Diminutivum von Genu, das Knie; daher Geniculation, Kniebeugung, Fußfall; 2) (Bot.), das Gelenk, die Verbindungsstelle zweier Glieder eines gegliederten Pflanzentheiles, die bald durch eine Einschnürung, bald durch eine Anschwellung (Knoten), bald nur durch einen ringförmigen Streifen angedeutet ist. Daher Geniculātus, gekniet, d.i. mit einem solchen Knie versehen. Geniculata corpŏra cerĕbri, knieförmige Körper, s.u. Gehirn.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 153.
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