Gewährsmängel

[313] Gewährsmängel, sind solche Fehler einer Sache, womit dieselbe zwar schon zur Zeit des Kaufs behaftet war, die aber der Käufer nicht kannte, s.u. Fehler 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 313.
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