[385]Glasfritte, das in dem erforderlichen Verhältniß bereitete Gemeng der Materialien zur Bereitung des Glases; bes. wenn es vor dem eigentlichen Schmelzen soweit erhitzt ist, daß es zusammensintert.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 385.