Gnadensachen

[429] Gnadensachen, Entscheidungen, welche weniger durch die Gesetze, aber mehr u. oft einzig durch die Gnade des Herrschers geschehen können, als: Befreiung von Abgaben, Zusicherung von Unterstützungen, Lossprechung von Strafen, Standeserhöhungen etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 429.
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