Goldwährung

[457] Goldwährung, ist diejenige Valuta od. Währung (s.d.) bei welcher das Gold die Grundlage der Münzeinheit bildet. Die G. ist uralt. Historisch nachgewiesen ist ihre Existenz schon zu Davids Zeit, unter dessen Regierung allein Goldmünzen in Palästina cursirten, u. man kann die G., unter gewissen Einschränkungen, bis tief in das Mittelalter hinein als dominirend betrachten. Jetzt haben nur noch 4 Staaten dieselbe gesetzlich sanctionirt: England, die Vereinigten Staaten von Nordamerika, Bremen u. Persien. England prägt als Goldmünzstück den Sovereign, von dem 50,97 auf 1 Troypfund Gold à 373,24 franz. Grammes gerechnet werden; die Vereinigten Staaten Nordamerikas rechnen nach Dollars, 314,6 auf 1 Pfd. Gold à 453,59 franz. Grammes (seit 2. Juni 1853, wo die Goldwährung an die Stelle der bisherigen Silberwährung trat); Bremen führt Rechnung nach Thaler Gold = 1/5 deutsche Pistole, prägt jedoch nicht selbst u. nimmt nur solche Pistolensorten als gesetzliches Zahlungsmittel, von denen höchstens 84 einfache od. 42 doppelte ein Zollpfund seinen Goldes enthalten (nach dem Gesetz vom 19. Sept. 1857); Persien zahlt in Tomans, deren innerer Werth jedoch sehr dem Wechsel unterworfen ist, man rechnet 13/4–14/5 Tomans auf den russischen Halbimperial, die nebst den holländischen Ducaten, ungefähr den Tomans gleichgeachtet, vorzugsweise im Umlaufe sind. In Deutschland hat man in neuester Zeit Versuche gemacht, für alle Staaten die G. einzuführen, doch sind dieselben für längere Zeit als gescheitert zu betrachten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 457.
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