Großvater

[720] Großvater, 1) Vater eines der Eltern; 2) (Großvatertanz), Tanz nach eigener Musik, womit ehedem bei Hochzeiten von Alt u. Jung das Fest geschlossen wurde. Den Namen hat der G. von den Anfangsworten des Textes, die zuweilen zu der alterthümlichen Musik gesungen wurden: Als einst der Großvater die Großmutter nahm, etc. Er beginnt mit marschähnlicher langsamer Tour, während welcher alle Tanzenden durch mehrere Zimmer des Hauses, oft treppauf treppab, ziehen, worauf ein sehr rasches Musikstück von 2 Vierteltact u. 2 Theilen folgt, während dem mehre ecossaisenähnliche Touren od. auch Ecossaisen od. Walzer ausgeführt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 720.
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