Hörige

[536] Hörige, im alten Deutschland Leute, welche nicht ganz Leibeigene, aber auch nicht frei waren u. gegen die Herren eine erbliche Verpflichtung zu Acker- u. Hausdienst hatten, s. Deutschland (Ant. A) a) bb); ihr Verhältniß: Hörigkeit. Von der Gewalt durch den Kaiser eximirte H. hießen Denariales.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 536.
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