[832] Hacken, 1) sonst sehr unbestimmtes Maß des Umfanges von Landgütern; 2) in Livland der Umfang einer Länderei, die einem Bauer für 60 Rubel Zins u. Frohndienste überlassen wird.
Adelung-1793: Hacken
Brockhaus-1911: Hacken
Herder-1854: Hacken
Meyers-1905: Hacken [2] · Hacken [1]
Pierer-1857: Hacken [1]