Hadersleben

[835] Hadersleben, 1) Amt im Herzogthum Schleswig, umfaßt den nördlichsten Theil desselben; 38 QM., 49,000 Ew.; 2) Stadt darin, die nördlichste des Herzogthums, an der Haderslebener Föhrde (Busen der Ostsee); gothische Kirche, Hafen, Handel, große Viehmärkte, Tuch- u. Tabakfabriken, Gerberei, Zuckersiederei; 6200 Ew. – G. war vormals eine Reichsstadt u. hatte 1202 von Herzog Woldemar II. Stadtrecht erhalten; zum Herzogthum Schleswig gehörig, wurde es im 15. Jahrh. zwischen den Herzögen von Schleswig u. Holstein streitig, u. König Erich der Pommer riß es an sich u. schlug es zu Dänemark. König Christoph III. gab es dem Herzog Adolf von Schleswig zurück. Im Januar 1848 wurde die deutsche gelehrte Schule aufgehoben. Hier am 29. u. 30. Juni 1848 Gefechte zwischen den schleswig-holsteinischen u. dänischen Truppen, in Folge deren die letzteren zurückgingen; am 9. April 1849 wurde H. von deutschen u. am 3. September von schwedischen Truppen besetzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 835.
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