Halbgelehrter

[866] Halbgelehrter, 1) ein in der Gelehrsamkeit, bes. in dem erwählten Fache nicht hinlänglich Unterrichteter; bes. 2) der in mehreren Fächern der Gelehrsamkeit nur einige oberflächliche Bildung hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 866.
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