[867] Halbschloß (Rückschloß), Gewehrschloß mit[867] nur einer hinter der Nuß liegenden Schloßfeder, beide Arme desselben sind bewegungsfähig, u. zwar wirkt der kurze Arm als Stangen-, der lange als Schlagfeder. Mit verschiedenen Abweichungen ist es in Rußland, Frankreich, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin u. Schwarzburg-Rudolstadt in Gebrauch.