Herr

[288] Herr, 1) Einer, welcher Macht u. Gewalt über eine Person od. eine Sache hat; 2) so v.w. Dynast; in der officiellen Sprache 3) im 14. u. 15. Jahrh. Jeder von niederem Adel; später 4) auch bürgerlicher Rittergutsbesitzer (Erb-, Lehn- u. Gerichtsherr) u. Doctoren; 5) noch später alle Studirte, Angestellte u. Kaufleute; 6) H. des Wechsels, so v.w. Wechselgeber.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 288.
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