Holländerei

[479] Holländerei, 1) in manchen Gegenden Landgut, dessen Grundstücke genau begrenzt u. nicht von fremden Besitzungen unterbrochen sind; 2) ein Pacht der Viehnutzung, bes. der Rindvieh-, auch Schweinenutzung, wie sie bei den holsteinischen großen Gütern häufig unternommen wird; 3) eine Wirthschaft, bei welcher Rindvieh u. Futterbau die Hauptsache ist; 4) (Maschinenw.), so v.w. Holländerin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 479.
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