[479] Holländerei, 1) in manchen Gegenden Landgut, dessen Grundstücke genau begrenzt u. nicht von fremden Besitzungen unterbrochen sind; 2) ein Pacht der Viehnutzung, bes. der Rindvieh-, auch Schweinenutzung, wie sie bei den holsteinischen großen Gütern häufig unternommen wird; 3) eine Wirthschaft, bei welcher Rindvieh u. Futterbau die Hauptsache ist; 4) (Maschinenw.), so v.w. Holländerin.