[495]Holzabzähl, wenn das auf einem Hau geschlagene Holz von einem höheren Forstbeamten nachgezählt[495] wird, ob es mit dem Bericht des Försters od. Holzaufsehers übereinstimmt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 495-496.