Holzhof

[501] Holzhof, 1) ein eingeschlossener Platz zu Aufbewahrung des geschlagenen u. zum Verkauf bestimmten Brenn- u. Bauholzes; gewöhnlich an Flüssen, Floßgraben od. an Hauptstraßen od. in Städten angelegt; 2) so v.w. Holzmarkt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 501.
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