Hospitalschiff

[555] Hospitalschiff, Krankenschiff, welches einer Flotte folgt, od. abgetakelt als Blockschiff in einem Hafen liegt u. mit allen zur Verpflegung nöthigen Bedürfnissen, auch mit hohen Verdecken zum Behuf der Betten, Lichtluken mit Fenstern etc., versehen ist, aber keine Geschütze hat. Die Stückpforten dienen, um frische Luft einzulassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 555.
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