Ich

[770] Ich, die Grundbedingung des Bewußtseins, durch welche Alles, was in dieses als Mannigfaltiges eingeht, zu einer absoluten Einheit verbunden ist. In dem Bewußtsein aber steht dem Ich das, was es von sich ausscheidet, als rein Negatives, als Nicht-Ich, entgegen. Das Ich, blos im Gefühl des Seins aufgefaßt, wird auch als empirisches Ich bezeichnet. Indem sich dieses aber im Vorstellungsleben von der Außenwelt unterscheidet, wird doch auch Mehres derselben zum Ich gezogen, u. so bildet nun das Ich Kreise, innerhalb welcher es die Außenwelt als Eigenthum mit zu sich selbst rechnet, von denen es zwar die äußeren Kreise (als Besitz) sehr wohl von sich unterscheidet, hinsichtlich der inneren aber keine Grenze anzugeben weiß, wo das Mein aufhört u. das Ich anhebt. Durch Stärke der Zuneigung verbindet das Ich selbst ein entschiedenes Nicht-Ich mit sich selbst; der höchste Ausdruck der innigsten Liebe ist der eines zweiten Ichs (Alter ego); daher das Gefühl des Verlustes u. der Zerrissenheit, das der Tod in an einander geketteten Seelen anregt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 770.
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