Indemnität

[845] Indemnität (v. lat.), 1) Schadlosigkeit, Ersatz; 2) (Indemnity), Straflosigkeit; dieselbe wird in Großbritannien den Ministern, wenn diese aus Gründen des Staatswohls auf eigne Verantwortung etwas gethan haben, wozu gesetzlich es der Zustimmung des Parlaments bedurft hätte, durch eine Bill of Indemnity gewährt, sobald das Parlament die Handlungen der Minister für materiell gerechtfertigt hält. Indemnisiren, entschädigen; Indemnisation, Vergütung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 845.
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