Straflosigkeit

[896] Straflosigkeit, der Zustand eines Menschen, welcher nicht gestraft werden kann, findet Statt, wenn derselbe schuldlos ist od. seiner Schuld nicht überwiesen werden kann, od. sich der Strafe entzieht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 896.
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