[952] Intrudiren (v. lat.), hineinstoßen, eindrängen; daher Intrusion, Eindrängung; bes. die Aneignung eines kirchlichen Beneficium ohne die Mitwirkung dessen, welchem nach canonischen Bestimmungen die Verleihung des Beneficium zusteht. Derjenige, welcher auf solche Weise ein Beneficium besitzt, heißt Intrusus.