Intrudiren

[952] Intrudiren (v. lat.), hineinstoßen, eindrängen; daher Intrusion, Eindrängung; bes. die Aneignung eines kirchlichen Beneficium ohne die Mitwirkung dessen, welchem nach canonischen Bestimmungen die Verleihung des Beneficium zusteht. Derjenige, welcher auf solche Weise ein Beneficium besitzt, heißt Intrusus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 952.
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