Jagduniform

[708] Jagduniform, die von dem Landesherrn für alle Jagdbeamte vorgeschriebene gleichmäßige Kleidung; sie besteht fast überall aus einem grünen Rock od. Frack, mit grünen, schwarzen, rothen od. gelben Aufschlägen, mit u. ohne Stickerei u. metallnen Knöpfen; Beinkleider u. Weste sind weiß, grau, grün; Hirschfänger u. dreieckiger Hut, meist mit, Federstutz; zuweilen ist auch das Jägerzeug (s.d.) d. damit verbunden. Vgl. Jagdkleidung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 708.
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