[719] Jahreszeiten, 1) die Zeitperioden, welche verstreichen, während die Sonne in der Ekliptik von einem Jahrpunkt zum anderen fortrückt. Es sind ihrer vier: durch die beiden Äquinoctialpunkte, in denen die Sonne durch den Äquator geht (s. Nachtgleichen), u. die beiden Solstitialpunkte (s. Sonnenwenden) bestimmt. Hiernach entstehen also vier I., die aber auf beiden Erdhemisphären einander entgegengesetzt sind: Frühling, Sommer, Herbst, Winter. Für die nördliche Erdhemisphäre hebt der Frühling an, wenn die Sonne in das erste Zeichen des Widders, der Sommer, wenn sie in das des Krebses, der Herbst, wenn sie in das der Wage, der Winter, wenn sie in das des Steinbocks tritt. Die Dauer des Frühlings u. des Sommers der nördlichen Erdhemisphäre ist jede nahe an 93 Tage 6 Stunden; die Dauer des Herbsts u. Winters aber jeder nahe an 89 Tage 9 Stunden. Es haben also Frühling u. Sommer zusammen hier eine um etwa 7 Tage 18 Stunden längere Dauer als Herbst u. Winter. Die Ursache liegt in der elliptischen Gestalt der Erdbahn. Wegen Fortrücken des Periheliums ist diese Ungleichheit eine veränderliche, wird jedoch erst in sehr späten Zeiten eine auffallend merkliche werden. Nach den Kalendertagen fällt der Anfang des Frühlings auf den 20. od. 21. März (selten schon den 19.), der des Sommers auf den 21. od. 22. Juni, der des Herbstes auf den 23. September, der des Winters auf den 21. od. 22. December; 2) (Phys.), die mit jenen Veränderungen in Bezug stehenden Hauptwitterungszustände u. deren Einflüsse auf das organische Leben, besonders die Vegetation. In ökonomischer Hinsicht achtet man auf Eintritt gewisser Naturerscheinungen, um das Anheben einer neuen Jahreszeit zu bestimmen; so rechnet man den Anfang des Frühlings von der Zeit, wenn der Huflattich zu blühen anfängt, u. sein Ende, wenn die Esche Blätter bekommt. Dann hören gewöhnlich die Nachtfröste auf u. der Sommer nimmt damit seinen Anfang. Der Herbst hebt mit dem Fortwandern der Zugvögel an u. endigt mit dem Abfall der Baumblätter. Die Zwischenzeit, wo anhaltende Fröste u. Schneebedeckung eintritt, gilt dann für den eigentlichen Winter. 3) In der Schweiz so v.w. Seelenmessen.