[148] Jubeljahr, 1) (Halljahr, weil es durch den Hall der Posaunen im ganzen Lande auf 10. Oct. angekündigt wurde), bei den Hebräern das je 50. Jahr. Während desselben mußten alle, selbst die Feldarbeit (daher das J. zugleich ein Brachjahr war) ruhen, die hebräischen Sklaven wurden frei, die veräußerten Grundstücke (Häuser in ummauerten Städten u. dem Heiligthume gelobte Äcker ausgenommen), fielen an den ursprünglichen Besitzer od. dessen rechtmäßige Erben zurück, alle Schuldforderungen hörten auf. Vor dem Exil scheint indeß das J. nicht gehalten worden zu sein; 2) so v.w. Jubelfest 2).