Posaune

[405] Posaune, 1) (ital. Trombone), Blechinstrument; besteht aus zwei Theilen: der erste, das Hauptstück, besteht aus zwei Röhren (Scheiden), welche unten in einen Schalltrichter (Stürze) auslaufen; der andere aus zwei dünneren Röhren (Stangen), welche eingeölt in die Scheiden gebracht werden, u. woran oben das Mundstück, welches dem der Trompete ähnlich ist, befestigt wird. Die P. kann sonach auf Erfordern hoher u. tiefer Töne durch das Schieben des Hauptstücks verkürzt u. verlängert werden. Man gebraucht die P. in verschiedenen Dimensionen u. theilt sie nach den Singstimmen in Discant- (Zugtrompete), Alt- od. Quint-, Tenor- od. Quart- u. Baßposaune ein. Bedient man sich aller verschiedenen P-n auf einmal, so werden sie ein Chor genannt, u. ihre Stimmung ist auch gleich der Orgel im Chorton. Die Alten kannten die P. nicht; was Luther in der Bibel P. übersetzt, waren Trompeten u. ähnliche Blasinstrumente. Im Mittelalter kommt sie zeitig vor u. war nächst der Orgel ein Hauptbestandtheil der Kirchenmusik. Später kam sie bis auf Mozart im Ganzen ab, dieser führte sie wieder in der Zauberflöte ein. In neuester Zeit ist die Baßposaune durch Belke in Berlin u. Queiser in Leipzig sogar zum concertirenden Instrumente geworden; 2) (Posaunenbaß), Orgelregister, s. u. Orgel IV. (S. 355).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 405.
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